Nachfolgend haben wir euch eine Reihe häufig gestellter Fragen beantwortet. Zusätzlich zu den FAQ könnt ihr Eure Fragen jederzeit an Sonja Feser, unsere Direktorin für Prüfungsrecht über dir.precht[at]elsa-passau[dot]de richten.
Welche Vorschriften sind für das Jurastudium in Passau wichtig?
Können Leistungsnachweise und Praktika auf das Jurastudium angerechnet werden?
Müssen während dem Studium praktische Studienzeiten abgeleistet werden?
Was ist der Grundlagenschein? Ist der Grundlagenschein notwendig?
Was versteht man unter Schlüsselqualifikationen? Sind diese notwendig?
Als Ansprechpartner im Studium dienen neben ELSA-Passau e.V. und der Fachschaft Jura insbesondere die Zentrale Studienberatung und die Fachstudienberatung.
Die Fachstudienberatung richtet sich an Hochschulwechsler und Studenten höherer Semester. Die Beratung von Studienanfängern führt die Zentrale Studienberatung der Universität Passau durch. Die Zentrale Studienberatung gibt auch Informationsmaterial über das Studium der Rechtswissenschaft und über die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung heraus.
Fachstudienberatung:
Stefan Reckziegel, Ass. iur., Zimmer 225 JUR
Sprechstunde: Montag 9.00-12.00 Uhr
fachstudienberatung.jura[at]uni-passau [dot] de
Besonders bei Fragen mit prüfungsrechtlichem Bezug empfiehlt sich ein Blick auf die Homepage der Juristischen Fakultät der Uni Passau. Dort findet sich unter dem Menüpunkt „Prüfungen“ eine hilfreiche Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQ).
Auch besteht die Möglichkeit sich an die ELSA-Direktorin für Prüfungsrecht Verena Dimarch (verena.dimarch[at]elsa-passau [dot] de) zu wenden. Sie wird sich dann bemühen, Antworten auf eure Fragen zu finden.
Hierzu gehören in allererster Linie die Studien- und Prüfungsordnung der Universität Passau für den Studiengang Rechtswissenschaft und die JAPO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen). Nach diesen Vorschriften richtet sich im Prinzip das gesamte Jurastudium an der Universität Passau.
Zu Beginn des Studiums ist es sicherlich nicht notwendig, diese Vorschriften bis ins kleinste Detail zu kennen. Es schadet aber auch sicherlich nicht, wenn man bei Gelegenheit den einen oder anderen Blick riskiert und sich beispielsweise vor der Zwischenprüfung die jeweils einschlägigen Vorschriften einfach einmal durchliest.
Die Vorschriften findet ihr unter:
http://www.jura.uni-passau.de/rechtsvorschriften.html
Studienziel des Jurastudiums an der Universität ist das Erste Staatsexamen (=Erste Juristische Prüfung). Es ist der Abschluss des Universitätsstudiums und umfasst einen staatlichen Teil (Erste Juristische Staatsprüfung, 70 % der Endnote) und einen universitären Teil (Juristische Universitätsprüfung, 30% der Endnote).
Das Studium der Rechtswissenschaften gliedert sich bis zum Ersten Examen in der Regel in drei Abschnitte: Grundstudium, Hauptstudium und Abschlussstudium.
Das Grundstudium beinhaltet vor allem die Grundkurse Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht sowie Vorlesungen in "Vertragliche/Gesetzliche Schuldverhältnisse", "Mobiliarsachenrecht/Immobiliarsachenrecht", "Grundlagen des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrecht" und im besonderen Verwaltungsrecht (Polizeirecht und Baurecht). Seit dem Wintersemester wird zusätzlich noch ein Grundkurs Europarecht und Internationales gelesen.
Das Grundstudium wird durch das Ablegen der Zwischenprüfung abgeschlossen.
Die ersten zwischenprüfungsrelevanten Klausuren finden im 2. Semester statt.
Im 1. Semester kann der Grundlagenschein abgelegt werden.
Das Hauptstudium beinhaltet in erster Linie die Übungen (die von Professoren abgehalten werden) für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht, Bürgerlichen Recht und Strafrecht. Sie dienen der Erteilung der Großen Scheine. Dazu gehört auch eine Hausarbeit in jedem der drei Übungen für Fortgeschrittene (§§ 30, 31 Abs. 1 Nr. 2 StPrO).
Im Hauptstudium wird weiterhin der Schwerpunktbereich (SPB) gewählt. Das Schwerpunktbereichsstudium wird mit der Juristischen Universitätsprüfung abgeschlossen.
Das Abschlussstudium dient der Examensvorbereitung.
In der Informationsbroschüre Rechtswissenschaft (Anhang 1, nach Seite 12) oder dem jeweils aktuellen Studienführer (kleines orange-graues Heft, Seite 77) findet ihr eine Übersicht zum Studienablauf.
Prüfungsleistungen werden nach einer Notenskala von 0 bis 18 Punkten bewertet. Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn sie mit mindestens 4 Punkten bewertet wurde.
Für die Anerkennung von Leistungsnachweisen für das Jurastudium in Passau ist das Dekanat der Juristischen Fakultät der Universität Passau zuständig.
Über die Anrechnung von Praktikumszeiten entscheidet das Landesjustizprüfungsamt des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Die Anrechnung von Leistungsnachweisen und praktischen Studienzeiten kommt z.B. nach einer erfolgreichen Ausbildung für den gehobenen Justizdienst oder den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in Betracht (vgl. § 22 Abs. 2 JAPO).
Die Ableistung von praktischen Studienzeiten ist Zulassungsvoraussetzung für die Erste Juristische Staatsprüfung. Gem. § 25 JAPO müssen demnac
in der vorlesungsfreien Zeit
frühestens nach Vorlesungsschluss des 2. Semesters
insgesamt drei Monate
an praktischen Studienzeiten abgeleistet werden.
Die Praktika müssen
sich auf mindestens zwei der Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht beziehen
und können in bis zu drei Abschnitte von je mindestens einem Monat Dauer bei einer oder mehreren Stellen aufgeteilt werden.
Ein Grundlagenschein wird erteilt, wenn in beliebigem Zeitraum zwei der folgenden Klausuren bestanden sind:
Deutsche Rechtsgeschichte
Römische Rechtgeschichte
Europäische Verfassungsgeschichte
Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
Rechtsphilosophie I oder II
Einführung in die Rechtswissenschaft
Der Grundlagenschein ist zwar von der JAPO nicht vorgesehen und an der Universität Passau auch nicht erforderlich, jedoch wird er von einigen anderen deutschen Universitäten erwartet. Er ist daher besonders für Hochschulwechsler interessant.
Ihr solltet ihn also mitnehmen, da ihr auch im ersten Semester keine zwischenprüfungsrelevanten Klausuren schreibt!
Zu den Schlüsselqualifikationen gehören Vorlesungen aus den praxisrelevanten Bereichen außergerichtliche Konfliktlösung, Kommunikation, Verhandlungslehre und Mediation. Diese sind Bestandteil des Studiums (vgl. Studienplan und § 5a Abs. 3 DRiG); die Belegung der Kurse wird vom Landesjustizprüfungsamt aber aktuell nicht überprüft, vgl. http://www.jura.uni-passau.de/1294.html sowie http://www.justiz.bayern.de/[...]/merkbl_scheine_stand05_10.pdf (dort unter IV.). Daraus ergibt sich aber kein Vertrauenstatbestand dahingehend, dass die Belegung der Fächer später nicht überprüft werden wird.
Bei einem Hochschulwechsel könnte der Nachweis einer Absolvierung allerdings nötig sein.
Die Juristische Fakultät der Universität Passau bietet den Studierenden neben ihrem juristischen Studium die Möglichkeit, ihr Wissen durch Zusatzqualifikationen zu vervollständigen. Zur Auswahl stehen:
Urkunde über Grundkenntnisse des deutschen Rechts
Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (siehe auch FFA / FFP)
University of London - External Programs: Bachelor of Laws, Diploma in Law
Patentrecht und BWL für Juristen
Studienzertifikat Osteuropäisches Recht
Gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 JAPO gilt die Erste Juristische Staatsprüfung als nicht abgelegt, wenn sie nach ununterbrochenem Studium spätestens in dem auf den Vorlesungsschluss des achten Semesters unmittelbar folgenden Prüfungstermin erstmals vollständig abgelegt und nicht bestanden wird. Das bedeutet, dass in diesem Fall weiterhin zwei Versuche zum Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung zur Verfügung stehen.
Eine Möglichkeit zur Freischussverlängerung bietet die FFA.
Eine im Rahmen der FFA erfolgreich abgelegte FFP II ermöglicht z.B.eine Freischussverlängerung. Die Erste Juristische Staatsprüfung kann demzufolge auch nach dem 9. Semester als Freiversuch abgelegt werden.
Zu beachten ist hier jedoch das Verbot der „Doppelverwertung“ der Sprachscheine!
(Siehe hierzu: Was ist der § 24 II JAPO-Schein?).
Unter FFA versteht man die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung, die an der Universität Passau speziell für Jurastudenten in den Sprachen Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Tschechisch angeboten wird.
Die FFA bietet die Möglichkeit, studienbegleitend Fremdsprachenkenntnisse sowie Grundkenntnisse im Rechtssystem des entsprechenden Sprachraums zu erwerben.
Die FFA ist in mehrere Stufen unterteilt:
(Grundstufe)
Aufbaustufe
Hauptstufe 1 (Abschluss: FFP I)
Hauptstufe 2 (Abschluss: FFP II)
Die Aufbaustufe kann ggf. durch Vorkenntnisse in der jeweiligen Fremdsprache übersprungen werden. Hierzu finden in der O-Woche die Einstufungstests statt.
Im Anschluss an die Hauptstufen kann jeweils die Fachspezifische Fremdsprachenprüfung (FFP I bzw. FFP II) abgelegt werden.
Nähere Informationen zur FFA / FFP und Einstufungstests finden sich auf der Website des Sprachenzentrums der Universität Passau.
Als Zulassungsvoraussetzung für die Erste Juristische Staatsprüfung müssen Studierende der Rechtswissenschaften an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen (§ 24 II JAPO, § 10 I StPrO).
Die Aufbaustufe der FFA reicht für den "§24 II JAPO-Schein".
Es gilt dabei das Verbot der "Doppelverwertung" der Sprachscheine. Soll beispielsweise eine FFP II in Englisch zur Freischussverlängerung (siehe auch "Was ist die FFA?" ) genutzt werden, muss für die Erteilung des § 24 II JAPO-Scheins mindestens eine FFP I in einer anderen Sprache abgelegt werden.
Nach der Zwischenprüfung ist es Studenten möglich Prüfungen vorzuziehen.
So kann z.B. eine Prüfung aus dem 6. Semester schon im 4. Semester mitschrieben werden. Zum Beispiel richtet sich die Vorlesung im Strafrecht IV an Studenten des 6. Semesters. Es ist jedoch auch möglich, diese Vorlesung schon im 4. Semester – also bevor man Strafrecht III, das sich an Studenten des 5. Semesters richtet – zu belegen.
Wird die Prüfung nicht bestanden, besteht die Möglichkeit der (mehrmaligen) Wiederholung, bis die Prüfung mit min. 4 Punkten abgelegt wird.
Die Wahl des Schwerpunktes stellt eine sehr wichtige Entscheidung innerhalb des Studiums dar.
Genauere Informationen bekommt man bei der Infoveransaltung, die ELSA am Ende des 4. Semesters anbietet.
Am Anfang des 5. Semesters informiert die Uni über das Schwerpunktstudium.
Wichtiger Hinweis zu den Seminaren: Die Studien- und Prüfungsordnung lässt es in § 43 Abs. 2 S. 3 zu, dass die Seminare bereits in der Vorlesungszeit des Semesters, das der Ablegung des Leistungsnachweises vorausgeht, ortsüblich bekannt gegeben werden. Seminarvorbesprechungen finden also ggf. schon im Juli 2009 für das Wintersemester 09/10 bzw. im Januar/Februar 2010 für das Sommersemester 2010 statt. Es empfiehlt sich, regelmäßig die Informationen auf den Homepages der Lehrstühle daraufhin zu überprüfen.
ELSA-Passau e.V. übernimmt für alle Angaben keine Gewähr.